Rechtslage beim Onlinepoker |
|
|
|
Pokerrecht(online)
Aus juristischer Sicht betrachtet stellt sich in diesem Zusammenhang zunächst die Frage ob Poker als reines Glückspiel einzustufen ist. Hierbei sei erst einmal der Bezug zum Onlinepoker, oder herkömmlichen Poker dahingestellt. Poker enthält sicher einige rein zufallsbezogene Elemente. Hierbei ist es nun aber unklar wie es bestimmte Profispieler geben kann, wenn jedes Spiel auf reinem Zufall beruht.
Ein feststehender Fakt ist es, dass wenn ein Pokerspiel gegen Entgelt
ausgetragen wird, es sich dann auch um ein Glücksspiel handelt. Dieses
ist im eigentlichen Sinne in Deutschland illegal. Der Poker Boom in Deutschland
hat sicher einiges dazu beigetragen, dass die Gesetzeslage nun umso
häufiger uminterpretiert wird. Ein wirkliches Pokerrecht nach den
Richtlinien der deutschen Spielverordnung ist derzeit nicht existent.
In Bezug auf Onlinepoker ist es seither nicht nur einmal der Fall
gewesen, dass spezifische Behörden das eine oder andere Auge fest
zudrückten.
Fest steht, dass ein Geldeinsatz beim Poker der maßgebliche Hinweis auf
eine illegale Handlung ist. Freilich lassen sich diese Verordnungen im
Bereich Onlinepoker nur schwer umsetzen. Viele große Anbieter
offerieren ihre Plattform aus dem Ausland heraus und sind daher nicht,
oder nur schwer angreifbar. Der § 5a der SpielVO findet in solchen Pokerrecht Fällen keine Anwendung,
oder wird schlicht ignoriert. Bis jetzt zog dies in keinem Fall größere
Konsequenzen mit sich.
Das Problem bezüglich der Rechtslage im
Onlinepoker ist offensichtlich. Entweder es muss eine Angleichung zum
Pokerrecht in Richtung Geschicklichkeitsspiel geschehen, oder die
bestehenden Gesetze sollten geltend gemacht und angewendet werden. Der EuGH darf in diesem Zusammenhang keine Entscheidung fällen, ob es sich im Punkte Pokerrecht um ein Glücksspiel handelt.
Das Verfahren um die „Gambelli-Frage“ war hierzu sicher ein Anfang
betraf aber eben nur die Sportwetten. Der entscheidende Punkt ist die
Situation eines regelrechten Glückspielmonopols. Einige wenige
Unternehmen verdienen beispielsweise mit Onlinepoker derartig enorme
Summen, dass ein Verfahren mühelos über Jahre ausgedehnt werden könnte.
|